Häufig gestellte Fragen
Mein Kind hat Schwierigkeiten in der Schule. Hat es Legasthenie?
Natürlich nicht jedes Kind, das Schwierigkeiten in der Schule hat, ist Legastheniker. Sollten Sie dennoch den Verdacht haben, wenden Sie sich bitte an den Lehrer Ihres Kindes oder an die Schulpsychologie. Gerne können Sie sich auch mit uns in Verbindung setzen und zB. bei unseren Sprechtagen Informationen diesbezüglich einholen.
Zuletzt aktualisiert am 2013-09-08 von .
Ab wann kann man eine Legasthenie feststellen?
Nach Erlernen der Kulturtechniken (Lesen - Schreiben - Rechnen) kann eine Legasthenie, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie oder Rechenschwäche mittels AFS-Test festgestellt werden. Bis Ende der 2. Klasse haben Kinder in der Volksschule Zeit um die Basis des Lesens-Schreibens-Rechnens zu lernen. Ein AFS-Test ist frühestens im 2. Halbjahr der 2. Klasse Volksschule sinnvoll.
Sollte sich bei Ihrem Kind herausstellen, dass es aufgrund der Familienanamnese, oder aufgrund eines schulpsychologischen Empfehlung ein Legasthenietraining vorher notwendig ist, unterstützen wir Ihr Kind mit einem speziellen, dem Alter entsprechendem Sinneswahrnehmungstraining.
Zuletzt aktualisiert am 2013-09-08 von Claudia Monitzer.
Wie lange dauert eine Stunde bei den Lern- und Legasthenietrainings?
Eine Stunde hat normalerweise 60 Minuten. Von diesen Minuten möchten wir jede nutzen. Unsere Einheiten wenn nicht anders in Minuten angegeben sind immer Stundeneinheiten zu 60 Minuten.
Zuletzt aktualisiert am 2013-09-08 von .
Wie setzen sich die Kosten einer Stunde zusammen?
Die Kosten der Stunde setzen sich zusammen aus der Vorbereitung der Einheit, der Stunde selbst und der Nachbereitung und den Materialkosten. Zudem erstellen wir viele Spiele, Vorlagen, ... selbst. Jedes Training hat einen "roten Faden" und klare Zielsetzungen, die für uns wichtig sind. Sehen sie die Kosten als eine Investition in die Zukunft von Ihnen oder Ihrer Kinder.
Zuletzt aktualisiert am 2013-09-08 von Claudia Monitzer.
Wer zahlt mir das Lern- oder Legasthenietraining?
Leider gibt es keine Kostenübernahme für das Lern- oder Legasthenietraining von öffentlicher Seite. Grundsätzlich wird das Training von den Kunden bezahlt. Ein Einreichen der Rechnung oder ein Ansuchen um Kostenunterstützung bei sozialen Vereinen unterliegt in der Eigenverantwortung der Kunden (meistens der Eltern der Kinder). Außerdem ist es möglich die Kosten beim Lohnsteuerausgleich als Ausgaben geltend zu machen.
Zuletzt aktualisiert am 2013-09-08 von Claudia Monitzer.